Personen, die auf einen Computerbildschirm schauen, und ein prominent platziertes NIS2-Popup im Vordergrund.

NIS2-Richtlinie: Pflichten, Fristen und Umsetzung 2026

Zuletzt aktualisiert am: 18. März 2026 · 12 min read

Die NIS2-Richtlinie ist seit Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt. Hier erfahren Sie, was jetzt gilt – und was droht, wenn Unternehmen nicht handeln.

Inhalt

  1. Was ist NIS2?
  2. Fristen und Inkrafttreten
  3. Umsetzung
  4. NIS2-Umsetzungsgesetz
  5. Wer ist betroffen?
  6. Anforderungen: Checkliste
  7. Compliance & Zertifizierung
  8. DORA vs. NIS2

Auf einen Blick: NIS2-Richtlinie

  • Erfasst europaweit Unternehmen in 18 kritischen Sektoren
  • Teilt betroffene Organisationen in „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen auf
  • Verpflichtet deutsche Unternehmen seit dem 6. Dezember 2025 über das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
  • Zwingt Betroffene, Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat an das BSI zu melden
  • Bedroht Geschäftsführungen bei Verstößen mit persönlicher Haftung und Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro
  • NIS2-Assessment: Klären Sie Ihre Betroffenheit und decken Sie Compliance-Lücken mit unserem NIS2-Check auf

Das Hauptziel von NIS2 lautet: Europa soll sich einheitlich und stark gegen Cyberangriffe wehren. Die Richtlinie zwingt kritische Organisationen dazu, ihre IT-Risiken systematisch zu steuern, Vorfälle sofort zu melden und so ihre eigenen digitalen Netze robuster zu machen.

Unter die NIS2-Richtlinie fallen Organisationen aus 18 kritischen Sektoren. Der Staat stuft diese Betriebe als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen ein. Ob Ihr eigenes Unternehmen dazugehört, entscheidet sich anhand Ihrer Branche, Ihrer Belegschaftsgröße und Ihres Umsatzes. Hier informieren: NIS2: Wer ist betroffen?

Die Meldefristen bei NIS2 zwingen Unternehmen, bei erheblichen Sicherheitsvorfällen in drei Stufen zu reagieren: Sie müssen das BSI innerhalb von 24 Stunden erstmals warnen. Nach 72 Stunden liefern sie erste Details nach. Spätestens nach einem Monat müssen sie den Vorfall abschließend dokumentieren.

Ja, die NIS2-Richtlinie erfasst Zulieferer indirekt. Das Gesetz zwingt betroffene Unternehmen, die IT-Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette streng zu prüfen. Sie müssen daher klare Sicherheitsvorgaben diktieren und diese vertraglich von ihren direkten Dienstleistern und Lieferanten einfordern.

Bei Verstößen gegen NIS2 haftet die Geschäftsführung persönlich. Das Gesetz verbietet es Vorständen, die IT-Sicherheit komplett an andere abzugeben. Handeln Manager grob fahrlässig, zahlen sie hohe Bußgelder aus dem Privatvermögen oder der Staat suspendiert sie vorübergehend von ihren Führungsaufgaben.

Betroffene Unternehmen müssen sich bis März 2026 im offiziellen Portal des BSI registrieren. Seit das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz im Dezember 2025 in Kraft trat, zwingt der Staat alle „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen verbindlich zu diesem Schritt. Wer die Frist verpasst, handelt rechtswidrig.

Was ist NIS2? Die Definition der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie stellt die Cybersicherheit in Europa auf ein neues rechtliches Fundament. Sie ersetzt die alte Vorgabe aus dem Jahr 2016 und schließt deren bekannteste Lücken. Für die Praxis bedeutet das: Der Gesetzgeber nimmt ab sofort deutlich mehr Sektoren in die Pflicht.

Doch was ist NIS2 im Arbeitsalltag eines CISOs? Die NIS2-Definition umfasst im Kern drei konkrete gesetzliche Auflagen. Betroffene Unternehmen müssen IT-Risiken strenger managen, Cyberangriffe wesentlich schneller an die Behörden melden und sich auf Krisen systematisch vorbereiten.

Dahinter steckt eine offensichtliche Notwendigkeit. Europas Wirtschaft verlässt sich heute fast vollständig auf digitale Netze. Diese enge Vernetzung treibt die Effizienz enorm an, liefert Hackern aber auch pausenlos neue Ziele. Um unsere kritische Infrastruktur gegen diese wachsenden Bedrohungen zu schützen, verlangt die Europäische Union nun deutlich mehr messbare Resilienz von den Betrieben.

Ein Dokument, das auf NIS2 verweist, neben einem checklistenartigen Dokument, das die rechtlichen Anforderungen der NIS2-Verordnung symbolisiert.

Zusammenfassung: Die Kernpunkte der NIS2-Richtlinie

Die Bedrohungslage hat sich seit der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 drastisch verschärft, doch die nationale Umsetzung glich einem Flickenteppich. Die NIS2-Richtlinie korrigiert diese Fehler nun konsequent. Sie ersetzt weiche Empfehlungen durch harte Pflichten, schließt Sicherheitslücken in der Lieferkette und nimmt das Management persönlich in die Verantwortung.

Unsere Zusammenfassung der NIS2-Richtlinie zeigt: Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen heute weit mehr als nur Firewalls. Es geht um organisatorische Resilienz auf allen Ebenen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erweiterter Geltungsbereich (Artikel 3):
    Die Richtlinie unterscheidet nicht mehr zwischen „Betreibern wesentlicher Dienste“ und „Anbietern digitaler Dienste“. Stattdessen gelten betroffene Organisationen nun als „Wesentliche“ oder „Wichtige Einrichtungen“. Der Scope wächst massiv: Sektoren wie Abfallwirtschaft, Lebensmittel, Chemie und Postdienste sind neu in der Pflicht.
  • Strengere Meldepflichten (Artikel 23):
    Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen tickt die Uhr. Unternehmen müssen eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden an das CSIRT oder die Behörde (in Deutschland das BSI) senden. Nach 72 Stunden folgt eine Bewertung mit ersten Details, nach einem Monat der Abschlussbericht.
  • Sicherheit der Lieferkette (Artikel 21):
    Angreifer nutzen oft Schwachstellen bei Zulieferern, um in gut gesicherte Netze einzudringen. Deshalb verpflichtet NIS2 Unternehmen dazu, auch die Cybersecurity ihrer direkten Lieferanten und Dienstleister vertraglich zu prüfen und Risiken aktiv zu managen.
  • Persönliche Haftung (Artikel 20):
    Cybersicherheit ist Chefsache. Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand) müssen Risikomanagement-Maßnahmen billigen und deren Umsetzung überwachen. Bei Verstößen haften sie persönlich. Die Mitgliedstaaten können Bußgelder und Sanktionen verhängen – bis hin zur vorübergehenden Untersagung der Tätigkeit als Führungskraft.
  • Verpflichtende Cyberhygiene (Artikel 21):
    Grundlegende Maßnahmen sind nicht mehr optional. Dazu gehören regelmäßige Updates, Passwort-Management, Identitätszugriffsverwaltung und – ganz zentral – die Schulung von Mitarbeitenden durch Cyber Security Awareness Trainings. Nur wer seine Belegschaft für Phishing und Social Engineering sensibilisiert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die „Cyberhygiene“.

EU-weite Zusammenarbeit (Artikel 16 & 19):
Mit dem Netzwerk EU-CyCLONe und verbindlichen Peer Reviews stärkt die Union die grenzüberschreitende Kooperation bei Großkrisen. Nationale Alleingänge bei der Bewältigung von Cyber-Katastrophen gehören der Vergangenheit an.

Kompass für Ihre NIS2-Strategie

Machen Sie Ihr Unternehmen jetzt bereit für die neuen Pflichten. Hier finden Sie erprobte Ansätze, um Ihre Sicherheit effektiv und messbar zu erhöhen.

NIS2-Fristen: Wann tritt die Richtlinie in Kraft?

Das europäische Regelwerk zur Cybersicherheit kennt zwei verschiedene Geschwindigkeiten. Auf EU-Ebene gilt eine einheitliche Basisverordnung. Die genauen NIS2-Fristen für Unternehmen richten sich jedoch immer nach den nationalen Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten.

Infografik für die Fristen zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen.

Der EU-Zeitplan: So lief das Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie ab

Die Europäische Union verabschiedete die Vorschrift Ende 2022. Seit dem offiziellen Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie am 16. Januar 2023 tickte die Uhr für die Politik. Brüssel setzte allen Mitgliedstaaten eine harte Deadline: Bis spätestens 17. Oktober 2024 mussten sie die europäischen Vorgaben in nationales Recht überführen. Diese Frist verstrich in fast allen Staaten ungenutzt. Viele Länder verschleppten ihre Gesetzgebungsprozesse erheblich und schlossen die Entwürfe erst im Laufe des Jahres 2025 ab.

Die NIS2-Richtlinie steht nun vor ihrer ersten Evaluierung. Im Oktober 2027 plant die Europäische Kommission eine erste umfassende Überprüfung der Verordnung.

Ab wann gelten die Pflichten in Deutschland?

Wer fragt, ab wann NIS2 in Deutschland gilt, blickt auf den Dezember 2025. Der Bundestag verabschiedete das nationale Gesetz nach langen Debatten im Herbst. Am 6. Dezember 2025 trat der Text schließlich offiziell in Kraft.

Mit diesem Stichtag starteten die operativen gesetzlichen Pflichten für betroffene Firmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legte im Anschluss die konkreten Registrierungsfristen für das Jahr 2026 fest.

NIS2-Check in 3 Minuten

Zum NIS2-Check

Sind Sie unsicher, wo Ihr Unternehmen aktuell steht? Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Assessment, wo konkreter Handlungsbedarf für Ihr nächstes Audit besteht.

Nationale NIS2-Umsetzung: Was fordert die EU von den Staaten?

Die NIS2-Richtlinie formuliert das gesetzliche Ziel für ganz Europa, überlässt den Weg dorthin aber den Mitgliedstaaten. Brüssel schreibt den Ländern bei der NIS2-Umsetzung konkrete Meilensteine vor. Sie müssen die abstrakten europäischen Vorgaben in nationales Recht gießen. Dieser Zwischenschritt ist für Unternehmen entscheidend: Erst das nationale Gesetz definiert die exakten Pflichten und Bußgelder im eigenen Land.

Eine zentrale Forderung der EU-Richtlinie NIS2 zielt auf die Verwaltung der betroffenen Organisationen. Jeder Mitgliedstaat muss zwingend eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit weitreichenden Befugnissen ausstatten. Diese Behörden erhalten den klaren Auftrag, Audits durchzuführen, Nachweise einzufordern und bei Verstößen harte Sanktionen zu verhängen.

Das zentrale Meldewesen der NIS2 Directive

Zusätzlich verlangt die Europäische Union den Aufbau einer nationalen Meldestelle für Cybersicherheit. Die Staaten müssen ein sogenanntes Computer Security Incident Response Team (CSIRT) einrichten. Diese spezialisierten Teams empfangen die gesetzlich vorgeschriebenen Vorfallsmeldungen der Unternehmen und koordinieren die Krisenreaktion. Bei grenzüberschreitenden Angriffen tauschen sich diese nationalen Stellen über das europäische CyCLONe-Netzwerk aus.

Die NIS2-Umsetzung zwingt die Länder zudem zu einer aktiven Betroffenheitsprüfung. Die Mitgliedstaaten müssen eine detaillierte Übersicht aller wesentlichen und wichtigen Einrichtungen auf ihrem Staatsgebiet erstellen. Sie betreiben dafür in der Regel zentrale Registrierungsportale, in die sich betroffene Unternehmen selbst eintragen müssen.

Trotz dieser bereits strengen EU-Vorgaben behalten die Länder bei der Ausgestaltung der NIS2-Richtlinie weiteren Spielraum. Sie dürfen in ihren nationalen Gesetzen noch strengere Sicherheitsmaßnahmen verlangen, als Brüssel ohnehin schon vorschreibt.

NIS2 in Deutschland: Das NIS-2-Umsetzungsgesetz

Die europäische NIS2-Richtlinie entfaltet in der Bundesrepublik durch ein eigenes Gesetz ihre volle rechtliche Wirkung. Wer nach den exakten Regeln für NIS2 in Deutschland sucht, muss das sogenannte NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) lesen. Der Bundestag verabschiedete dieses umfassende Regelwerk Ende 2025 und schrieb damit das bestehende BSI-Gesetz (BSIG) fast vollständig neu.

Das NIS Umsetzungsgesetz streicht alte Ausnahmen und zieht tausende Unternehmen erstmals in die gesetzliche Pflicht. Die Bundesregierung schätzt, dass nun rund 30.000 deutsche Firmen ihre Cybersicherheit nachweislich nachbessern müssen.

Das BSI als zentrale Aufsichtsbehörde

Der deutsche Gesetzgeber macht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur unangefochtenen Superbehörde für Cybersicherheit. Das BSI übernimmt bei der nationalen NIS2-Umsetzung die gesamte operative Kontrolle. Die Behörde betreibt das zentrale Registrierungsportal, in das sich betroffene Unternehmen zwingend eintragen müssen.

Das NIS-Umsetzungsgesetz rüstet das BSI zudem mit drastisch erweiterten Befugnissen aus. Die Kontrolleure dürfen bei „wesentlichen Einrichtungen“ ab sofort proaktive, anlasslose Sicherheitsaudits durchführen. Sie warten nicht mehr auf einen Cybervorfall, sondern prüfen die IT-Sicherheit der Firmen regelmäßig vor Ort. Bei „wichtigen Einrichtungen“ greift das BSI ex-post ein – also erst nach einem Vorfall oder einem konkreten Verdacht auf Mängel.

Sanktionen und strengere Haftung für Geschäftsführer

Ein Kernstück für NIS2 in Deutschland ist die drastische Verschärfung von Sanktionen und persönlicher Haftung. Das nationale Gesetz verbietet es Geschäftsführungen ausdrücklich, die Verantwortung für IT-Sicherheit komplett an den CISO oder die IT-Abteilung abzugeben. Die Chefetage muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen und deren Umsetzung kontinuierlich überwachen.

Verletzt die Geschäftsführung diese Pflichten grob fahrlässig, haftet sie mit ihrem Privatvermögen. Bei wesentlichen Einrichtungen kann das BSI nach wiederholten Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie sogar verlangen, dass Manager vorübergehend von ihren Leitungspositionen suspendiert werden. Zudem dürfen Behörden Compliance-Verstöße öffentlich machen (Naming and Shaming).

Neben der Management-Haftung drohen den Organisationen selbst existenzbedrohende Strafen. Die exakte Höhe der Sanktionen hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Bei Geldbußen macht das Gesetz einen klaren Schnitt:

  • Wesentliche Einrichtungen: Aufsichtsbehörden verhängen hier Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
  • Wichtige Einrichtungen: Hier liegt die Grenze bei maximal 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Bevor es zu Geldstrafen kommt, nutzt das BSI meist nicht-monetäre Rechtsmittel. Die Kontrolleure können verbindliche Compliance-Verfügungen aussprechen, zwingende Sicherheitsprüfungen anordnen oder das betroffene Unternehmen dazu zwingen, seine eigenen Kunden über eine akute Bedrohung zu informieren.

Wer ist betroffen? Sektoren und Einrichtungen der NIS2-Richtlinie

Mit NIS2 steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen deutlich. Die Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung) und wichtigen Einrichtungen (unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Lebensmittel, Forschung). Wer im rechtlichen Sinne durch NIS2 betroffen ist, ermitteln die Behörden neben der Branche auch anhand von Unternehmensgröße und Umsatzschwellen. Damit gilt NIS2 nicht mehr nur für klassische KRITIS-Betreiber, sondern für eine breite Palette an Organisationen in ganz Europa.

Zwei Tabellen nebeneinander, die die Unterschiede zwischen wesentlichen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen gemäß der Definition in NIS2 aufzeigen.

Für NIS2-betroffene Unternehmen bedeutet das oft einen erheblichen Anpassungsaufwand in der IT. Eine ausführliche Übersicht der Schwellenwerte und eine Liste aller regulierten Sektoren haben wir in einem separaten Ratgeber für Sie zusammengestellt: NIS2: Wer ist betroffen?

NIS2-Richtlinie: Die Anforderungen und Checkliste für die Umsetzung

Die europäische Schonfrist ist vorbei. Wer jetzt nicht damit beginnt, die NIS2-Anforderungen fest im eigenen Geschäftsalltag zu verankern, riskiert echte Bußgelder. Um überhaupt erst einmal einen Überblick zu bekommen, wo Sie aktuell stehen, empfiehlt sich der Griff zu einer strukturierten Checkliste. Denn unterschätzen Sie den Aufwand nicht: Bis Sie eine tragfähige Sicherheitsstrategie entwickelt, die Budgets freigegeben und vor allem die Verträge mit all Ihren Lieferanten neu verhandelt haben, vergehen schnell Monate. Falls Sie bei der Umsetzung der EU NIS2 also noch Lücken haben, ist exakt jetzt der richtige Moment, um loszulegen.

In der aktuellen Implementierungsphase erfüllen Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben am besten in fünf strukturierten Schritten:

  • Verantwortlichkeiten klären: Binden Sie Management, IT, Security und externe Dienstleister sofort ein und benennen Sie klare Ansprechpartner.
  • Ist-Zustand bewerten: Erfassen Sie kritische Prozesse und Systeme. Identifizieren Sie Lücken in Ihrer bestehenden Sicherheitsarchitektur.
  • Maßnahmen priorisieren: Leiten Sie die technischen, organisatorischen und personellen Pflichten der NIS2 Directive strukturiert ab.
  • Awareness verankern: Schulen Sie Leitungsorgane sowie Mitarbeitende zwingend zu aktuellen Cyberbedrohungen und dokumentieren Sie diese Awareness-Trainings.
  • Nachweise aufbauen: Das BSI fordert Beweise. Dokumentieren Sie die Umsetzung und Wirksamkeit all Ihrer Schutzmaßnahmen von Anfang an.

Eine strukturierte Orientierung für diesen Prozess bietet unsere detaillierte NIS2-Checkliste. Sie bündelt alle zentralen Gesetzesvorgaben und hilft Ihnen dabei, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Nachweise systematisch aufzubauen.

NIS2-Compliance und Zertifizierung: Wie weisen Sie Sicherheit nach?

Viele Unternehmen suchen nach einer klassischen NIS2-Zertifizierung – einem Prüfsiegel, das sie bei einer NIS2-Prüfung als Nachweis für bestandene Audits nutzen können. Ein solches offizielles Zertifikat gibt es vom Gesetzgeber jedoch nicht.

Die europäische NIS2-Richtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie fortlaufend nachweisen, den „Stand der Technik“ in ihrer IT-Sicherheit zu erfüllen. Echte NIS2-Compliance ist also kein abgeschlossenes Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Er besteht aus rigorosem Risikomanagement, der Schulung von Mitarbeitenden, lückenloser Dokumentation und einem strengen behördlichen Meldewesen.

Bestehende Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) – beispielsweise nach der Norm ISO 27001:2022 – oder BSI-Grundschutz-Zertifikate bilden ein hervorragendes Fundament für diesen Nachweis. Sie decken einen Großteil der technischen und organisatorischen Pflichten ab. Unternehmen müssen diese Basis jedoch zwingend um die gesetzlichen NIS2-Meldepflichten (24h/72h-Fristen) und die Governance-Regeln (persönliche Haftung der Geschäftsführung) erweitern.

Welche konkreten rechtlichen und technischen Nachweise das BSI von Ihnen fordert und wie Sie Prüfungen bestehen, lesen Sie in unserem ausführlichen Guide zur NIS2-Compliance.

Um herauszufinden, welche Anforderungen Ihnen bis zur vollständigen Gesetzeskonformität noch fehlen, empfiehlt sich ein Abgleich mit unserer NIS2-Checkliste.

NIS2-Check in 3 Minuten

Zum NIS2-Check

Sind Sie unsicher, wo Ihr Unternehmen aktuell steht? Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Assessment, wo konkreter Handlungsbedarf für Ihr nächstes Audit besteht.

DORA vs. NIS2: Was sind die Unterschiede?

Die Europäische Union reagiert auf die massiven Cyberangriffe der letzten Jahre und zieht gleich zwei neue rechtliche Schutzlinien hoch. Wer in dieser Regulierungswelle den Überblick behalten will, muss vor allem die exakte Grenze zwischen NIS2 vs. DORA (Digital Operational Resilience Act) kennen.

Zwar wollen beide EU-Gesetze im Kern exakt das Gleiche: Sie sollen Europas IT-Systeme abhärten, sensible Daten sichern und Hackern den Weg abschneiden. Die Verordnungen nehmen dafür jedoch völlig unterschiedliche Branchen in die Pflicht.

Der wesentliche Unterschied: DORA ist ein branchenspezifisches Gesetz (Lex specialis) für den Finanzsektor. Fällt ein Finanzinstitut oder dessen IT-Dienstleister unter DORA, ist das Unternehmen in der Regel von den Pflichten der NIS2-Richtlinie befreit.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich:

Die EU NIS2-RichtlinieDORA (Verordnung)
Wer steht im Fokus?Fast die gesamte kritische Wirtschaft (18 Sektoren, u. a. Energie, Gesundheit, Verwaltung)Rein der Finanzsektor (Banken, Versicherungen) plus deren direkte IT-Dienstleister
Das übergeordnete ZielGesellschaft und Versorgung vor weitreichenden Cyber-Ausfällen schützenEinen digitalen Flächenbrand im europäischen Finanzsystem verhindern
Operative KernpflichtenHarte Management-Haftung, strikte Meldefristen und breites RisikomanagementStrenge Software-Stresstests und extrem genaue Kontrolle von Tech-Zulieferern
Seit wann verbindlich?In Deutschland über das nationale Gesetz seit Dezember 2025 scharf geschaltetIn allen EU-Staaten direkt und ohne Umwege aktiv seit dem 17. Januar 2025

Während die NIS2-Richtlinie also einen breiten Schirm über nahezu die gesamte kritische Wirtschaft Europas spannt, fokussiert sich DORA messerscharf darauf, einen möglichen digitalen Zusammenbruch des Finanz- und Bankenmarktes zu verhindern.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle juristische Prüfung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihren Pflichten nach der NIS2-Richtlinie wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsberater oder die zuständigen Behörden.

Bleiben Sie Cyberkriminellen immer einen Schritt voraus

Melden Sie sich für unseren Newsletter an, um die neuesten Beiträge zum Thema Informationssicherheit sowie News zu Events und Security-Ressourcen zu erhalten.
Immer up-to-date – immer sicher!

Newsletter visual

Erleben Sie unsere Produkte aus erster Hand

Nutzen Sie unsere Online-Testumgebung, um herauszufinden, wie unsere Plattform Ihr Team bei der kontinuierlichen Abwehr von Cyber-Bedrohungen unterstützen und die Sicherheit Ihres Unternehmens gewährleisten kann.

The Forrester Wave™ Strong Performer 2024: Human Risk Management Solutions

This page is not available in English yet.

Diese Seite ist noch nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können auf Englisch fortfahren oder zur deutschen Startseite zurückkehren.

Cette page n’est pas encore disponible dans votre langue. Vous pouvez continuer en anglais ou revenir à la page d’accueil en français.

Deze pagina is nog niet beschikbaar in uw taal. U kunt doorgaan in het Engels of terugkeren naar de Nederlandse startpagina.

Esta página aún no está disponible en español. Puedes continuar en inglés o volver a la página de inicio en español.

Questa pagina non è ancora disponibile nella tua lingua. Puoi continuare in inglese oppure tornare alla home page in italiano.